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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

HFSTH & COLL. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Definitionen

1.1 HFSTH & COLL. nachfolgend HFSTH genannt, bezeichnet das grenzüberschreitende Marketingkennzeichen eines Dienstleisters für Unternehmensberatung und Existenzgründung und damit verbundene Dienstleistungen. Teilnehmende Unternehmen sind voneinander unabhängig und haben die ausdrückliche oder stillschweigende Befugnis, direkt oder indirekt als gesetzlicher, regierender oder allgemeiner Vertreter für jeden Zweck zu vertreten, zu binden oder zu handeln oder sich in einer Gerichtsbarkeit außerhalb der Gerichtsbarkeit zu befinden in dem sie registriert sind.

1.2 HFSTH-Agent bezeichnet jede von HFSTH benannte Person oder Firma, die von Zeit zu Zeit Direktor, stellvertretender Direktor, Sekretär, stellvertretender Sekretär, Manager, Partner, Buchhalter, Mehrwertsteuervertreter, Treuhänder, Protektor, Bankzeichner, andere leitende Angestellte, Administratoren, registrierte Vertreter, Anbieter eines eingetragenen Sitzes oder einer Adresse für juristische Dienstleistungen oder eines registrierten  Anteilseigner der Gesellschaft und ihrer Mitarbeiter und aller Unternehmen unter ihrer direkten oder indirekten Kontrolle sowie ein Direktor oder Mitarbeiter davon (dieser Begriff schließt einen von ihnen ein).

1.3 Unternehmen bezeichnet das Unternehmen, den Trust, die Partnerschaft oder eine andere Struktur, die von HFSTH auf Wunsch der Eigentümer (wie unten definiert) gegründet und/oder verwaltet wird.

1.4 Dienstleistungen bedeutet die Bereitstellung von Management-, Verwaltungs- und anderen Dienstleistungen durch HFSTH und/oder die von den Eigentümern angeforderten HFSTH-Agenten oder die von den Eigentümern ernannten Personen (wie unten definiert) oder andere Aktivitäten, die erforderlich sind, um das Unternehmen in gutem Ansehen zu halten, einschließlich , gegebenenfalls die gesetzlichen Register des Landes der Gründung/Gründung der Gesellschaft.

1.5 Eigentümer bezeichnet die wirtschaftlichen Eigentümer oder Eigentümer der Gesellschaft, wobei der Begriff im Fall einer Person deren Erben, persönliche Vertreter und Rechtsnachfolger umfasst und im Fall von mehr als einer Person diese Personen gesamtschuldnerisch umfasst und die deren Hinterbliebene und deren jeweilige Erben, persönliche Vertreter und Rechtsnachfolger des anderen Teils.

1.6 Managing Agent bezeichnet eine Person, die von allen Eigentümern des Unternehmens ermächtigt werden kann, Anfragen an HFSTH in Bezug auf das Unternehmen zu richten.

1.7 Von Eigentümern ernannte Personen bezeichnet jede Person, die kein HFSTH-Agent ist und von Zeit zu Zeit als Managing Agent, Director, Stellvertretender Director, Sekretär, stellvertretender Sekretär, Manager, Partner, Treuhänder, Protektor, Unterzeichner der Bank, sonstiger leitender Angestellter, Begünstigter von a Vollmacht, Verwalter, eingetragener Vertreter, Anbieter eines eingetragenen Sitzes oder einer juristischen Adresse oder ein eingetragener Aktionär der  Die Gesellschaft (dieser Begriff schließt einen von ihnen ein) kann nominieren, ernennen oder handeln.

1.8 Geschäftsbedingungen bedeutet diese Geschäftsbedingungen oder andere neue Geschäftsbedingungen, die von Zeit zu Zeit auf der HFSTH-Website veröffentlicht werden oder über die die von den Eigentümern ernannten Personen von Zeit zu Zeit informiert werden können.

1.9 Illegale Aktivitäten sind alle illegalen Aktivitäten, einschließlich Aktivitäten im Zusammenhang mit Terrorismus, unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden; Drogenhandel; Geldwäsche; Der Erhalt von Erlösen aus kriminellen Aktivitäten oder Handel in Ländern, die von Zeit zu Zeit einem vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder dem Vereinigten Königreich verhängten Embargo unterliegen.

1.10 Verbotene Personen sind Personen:

1.10.1 Nach den Gesetzen eines Landes verboten, weil es minderjährig oder nicht geschäftsfähig ist (aus welchen Gründen auch immer) oder anderweitig nicht als Vertragspartei qualifiziert ist.

1.10.2 Die nicht zahlungsunfähig oder anderweitig von der Tätigkeit des Direktors ausgeschlossen sind oder die inhaftiert oder einer Straftat (mit Ausnahme eines Verkehrsdelikts, das nicht mit Freiheitsstrafe bedroht ist) für schuldig befunden wurden.

1.10.3 denen in Zivilverfahren nachgewiesen wurde, dass sie betrügerisch oder unehrlich handeln.

1.10.4 die in einem Land ansässig sind, das internationalen Beschränkungen oder Embargos unterliegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die allgemeinen Beschränkungen oder Embargos, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder dem Vereinigten Königreich verhängt wurden.

1.11 Verbotene Aktivitäten bedeutet:

1.11.1 Aktivitäten, die derzeit nicht stattfinden  die von der HFSTH autorisiert sind und bei denen es sich um Aktivitäten handelt, die Folgendes beinhalten: Waffen, Waffen oder Munition; Söldner oder Vertragssoldaten; Sicherheits- und Aufstandsbekämpfungsausrüstung wie Elektroschocker, elektronische Fesseln, CS-Gas oder andere ähnliche Materialien, Pfeffersprays oder andere Geräte, die zu Menschenrechtsverletzungen führen oder für Folter verwendet werden könnten; technische Überwachungs- oder Abhörgeräte; Industriespionage; gefährliche oder gefährliche biologische, chemische oder nukleare Materialien, einschließlich Ausrüstung oder Maschinen für die Herstellung oder Handhabung solcher Materialien und den Transport, die Handhabung, Entsorgung oder Ablagerung solcher Materialien; menschliche oder tierische Organe; der Missbrauch von Tieren, genetischem Material; Adoptionsagenturen, einschließlich Leihmutterschaft; die Verletzung von Flüchtlingen oder Menschenrechten; Pornographie; Drogenutensilien, die Bereitstellung von Abschlüssen oder Qualifikationen; Bereitstellung von Kreditkarten; Pyramidenverkäufe, Timesharing, Religionen, religiöse Kulte und Wohltätigkeitsorganisationen.

1.11.2 Finanztransaktionen, die beinhalten: Beschaffung von Geldern von der Öffentlichkeit; Anlageberatung für die Öffentlichkeit; die Verwaltung von Anlagen auf andere Weise, als wenn die so verwalteten Vermögenswerte das Eigentum an der Gesellschaft umfassen, oder der Betrieb und die Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen.

1.11.3 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen, die eine Lizenz in einer Gerichtsbarkeit erfordern.

1.11.4 Jegliche Aktivität, die dem guten Ruf der HFSTH oder des Gründungslandes/Eintragungslandes des Unternehmens schaden könnte.

2. Inakzeptables Geschäft

Wenn Eigentümer oder vom Eigentümer kontrollierte Personen verbotene Personen sind oder werden oder sich an illegalen Aktivitäten beteiligen oder das Unternehmen an illegalen Aktivitäten oder verbotenen Aktivitäten beteiligt ist, kann HFSTH nach eigenem Ermessen die Dienste sofort beenden oder alle oder alle der darin genehmigten Maßnahmen ergreifen Ziffer 8.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Garantien

3.1 Die Eigentümer erkennen an, verpflichten sich, garantieren und verpflichten sich gegenüber HFSTH und den HFSTH-Agenten, dass sie die endgültigen wirtschaftlichen Eigentümer des Unternehmens sind und dass sie nicht treuhänderisch für andere Personen, Unternehmen oder Unternehmen in Bezug auf handeln Gesellschaft.

3.2 Die Eigentümer erkennen an und garantieren, dass sie und sicherstellen werden, dass die Eigentümer:

3.2.1 wird diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhalten.

3.2.2 wird zustimmen, zu handeln, wenn sie als von Eigentümern ernannt ernannt werden und diese von Eigentümern ernannten Eigentümer ihre rechtlichen Verpflichtungen und Pflichten verstehen.

3.2.3 angemessene Steuer- und Rechtsberatung in Bezug auf die Gründung und den Betrieb der Gesellschaft eingeholt haben.

3.2.4 stimmen zu, dass sich HFSTH und die leitenden Angestellten von HFSTH auf die von den Eigentümern oder dem Verwaltungsagenten erhaltenen Mitteilungen verlassen können (aber in keinem Fall dazu verpflichtet sind), um zu bestimmen, welche Schritte sie bei der Verwaltung des Unternehmens und der Erbringung der Dienstleistungen unternehmen müssen.

4. Entschädigung

Die Eigentümer (für sich selbst und im Namen der von den Eigentümern ernannten Eigentümer) verpflichten sich mit HFSTH und mit den HFSTH-Agenten und mit dem Unternehmen und werden gegebenenfalls sicherstellen, dass das Unternehmen mit HFSTH und HFSTH-Beauftragten zusagt, dass sie dies jederzeit tun werden Erhalten Sie ENTSCHÄDIGUNG und HALTEN Sie Beamte von HFSTH und HFSTH-Beamte:

4.1. gegen alle Klagen, Klagen, Verfahren, Forderungen, Forderungen, Kosten, Aufwendungen und Verbindlichkeiten, die sich aus oder aus der HFSTH oder den HFSTH-Vertretern im Zusammenhang mit oder aus der Nutzung ergeben oder möglicherweise ergriffen, eingeleitet, durchgeführt oder beantragt werden Handlungen des Unternehmens oder die Bereitstellung der Dienste.

4.2 in Bezug auf alles, was von HFSTH oder den HFSTH-Vertretern zu tun oder zu unterlassen ist, vorausgesetzt, dass diese Bestimmung keine Anwendung auf eine Haftung für Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit der HFSTH oder der HFSTH-Vertreter oder auf eine Haftung aufgrund von Betrug findet seitens der HFSTH oder der HFSTH-Agenten.

4.3 in Bezug auf ein Versäumnis von HFSTH und den HFSTH-Vertretern, Anweisungen oder Aufforderungen der Eigentümer, der von den Eigentümern ernannten Eigentümer oder des Unternehmens ganz oder teilweise nachzukommen, und dass HFSTH und die HFSTH-Vertreter nicht dafür verantwortlich sind Empfang oder etwaige Fehler oder Unklarheiten darin.

4.4 in Bezug auf Verluste oder Schäden, die sich aus der Verwendung von Fax oder E-Mail ergeben, einschließlich der Verwendung unverschlüsselter E-Mails, fehlgeschlagener oder unvollständiger Übertragung, Verzerrung und Verlust der Privatsphäre aufgrund von Viren oder anderen Gründen.

4.5 in Bezug auf Strafen, Bußgelder, Gebühren oder andere Verbindlichkeiten, die den Eigentümern und/oder den von den Eigentümern und/oder dem Unternehmen ernannten Personen in Bezug auf das Unternehmen und/oder die Dienstleistungen entstehen.

5. Keine Haftung für Verlust

Die HFSTH und die leitenden Angestellten der HFSTH lehnen ausdrücklich jegliche Haftung gegenüber den Eigentümern, den von den Eigentümern ernannten Eigentümern, dem Unternehmen und Dritten für Schäden oder Verluste ab, die den Eigentümern, den von den Eigentümern ernannten Personen, dem Unternehmen oder anderen Personen aus dem Erwerb entstehen oder Betrieb des Unternehmens und/oder der Dienstleistungen durch die Eigentümer,  die von den Eigentümern, dem Unternehmen oder einer anderen Person ernannten Eigentümer.

6. Pflichten des Eigentümers

6.1 Die Eigentümer müssen HFSTH 90 Tage im Voraus schriftlich über ihre Absicht informieren, die Dienste einzustellen.

6.2 Die Eigentümer müssen ihre schriftliche Zustimmung von der HFSTH einholen, bevor sie versuchen, das wirtschaftliche Eigentum des Unternehmens zu ändern oder neue Eigentümer zu ernennen, und solchen Anträgen müssen Einzelheiten zu solchen vorgeschlagenen Änderungen oder Ernennungen beigefügt sein, die die Allgemeingültigkeit des Unternehmens bestimmen

Atrium behält sich das Recht vor, weitere Informationen zu solchen vorgeschlagenen Änderungen anzufordern und die Annahme solcher Anfragen abzulehnen.

6.3 Die Eigentümer müssen und werden sicherstellen, dass die von den Eigentümern ernannten Personen:

6.3.1 Sie erklären sich damit einverstanden, HFSTH unverzüglich über alle Angelegenheiten zu informieren, die die Bereitschaft oder Fähigkeit des Unternehmens und/oder HFSTH beeinträchtigen könnten, die Dienste bereitzustellen oder weiterhin bereitzustellen.

6.3.2 HFSTH über die Art der Aktivitäten des Unternehmens zu informieren und die schriftliche Zustimmung von HFSTH einzuholen, bevor wesentliche Änderungen an solchen Aktivitäten vorgenommen werden.

6.3.3 Holen Sie die schriftliche Zustimmung der HFSTH ein, bevor Sie Werbung oder öffentliche Ankündigungen in Bezug auf ein Unternehmen oder von ihm durchgeführte Aktivitäten veröffentlichen.

6.3.4 jederzeit die fällige Zahlung und Erstattung aller Gebühren, Auszahlungen und Ausgaben an HFSTH garantieren, die HFSTH in Verbindung mit dem Unternehmen und bei der Erbringung der Dienstleistungen entstehen.

7. Nebenpflichten der Eigentümer

Wenn die HFSTH einen Offizier stellt

7.1 Wenn HFSTH einen leitenden Angestellten stellt, müssen die Eigentümer jederzeit über ausreichende Mittel zur Verfügung des Unternehmens verfügen, um seine Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu erfüllen, und auf Verlangen von HFSTH oder den leitenden Angestellten von HFSTH müssen sie dem Unternehmen die für das Unternehmen erforderlichen Beträge zahlen diese Verbindlichkeiten vollständig erfüllen.

7.2 Wenn HFSTH einen Vertreter stellt, müssen und werden die Eigentümer sicherstellen, dass die von den Eigentümern ernannten Personen:

7.2.1 HFSTH unverzüglich über alle Angelegenheiten zu informieren, die das Unternehmen betreffen könnten, oder über Angelegenheiten, die für das Management oder die Angelegenheiten des Unternehmens von Bedeutung sind.

7.2.2 Auf Anfrage von HFSTH oder den Vertretern von HFSTH unverzüglich alle von HFSTH angeforderten Informationen bereitzustellen, um HFSTH bei der Erstellung des Jahresabschlusses für das Unternehmen zu unterstützen.

7.2.3 Auf Anfrage von HFSTH oder den HFSTH-Vertretern werden ALLE Informationen über die Vermögenswerte, Transaktionen oder Transaktionen des Unternehmens an HFSTH oder die HFSTH-Vertreter weitergegeben.

7.2.4 Fordern Sie die schriftliche Zustimmung von HFSTH an, bevor Sie versuchen, die Eigentümer oder Anteile an der Gesellschaft oder einem von den Eigentümern ernannten Teil davon zu verkaufen, abzutreten, zu verkaufen, zu verpfänden oder anderweitig zu veräußern oder zu belasten.  Die HFSTH behält sich das Recht vor, weitere Informationen zu solchen vorgeschlagenen Änderungen anzufordern und die Annahme solcher Anfragen abzulehnen.

7.2.5 Wenn die von den Eigentümern ernannten Personen dem Unternehmen eine Vollmacht erteilen, müssen sie gegenüber dem Unternehmen nach bestem Wissen und Gewissen handeln, genaue Aufzeichnungen führen und dem Unternehmen und den HFSTH-Beamten alles schriftlich offenlegen relevante Tatsachen in Bezug auf potenzielle Interessenkonflikte mit dem Unternehmen und den ATRIUM-Vertretern jedes Mal,  wenn eine Vollmacht ausgeübt wird, schriftlich über die Einzelheiten solcher Handlungen informieren und anerkennen müssen, dass Transaktionen, die diesen Stipendiaten zugute kommen, beendet werden können, wenn das Unternehmen in betrügerischer Weise dazu verleitet wird, eine Vollmacht auszuführen, oder Stipendiaten rechtswidrig oder in böser Absicht handeln und diese Stipendiaten haften gegenüber dem Stipendiaten auf der Grundlage einer vollen Entschädigung.

8. Anweisungen und Anfragen

8.1 Die Eigentümer, die von den Eigentümern ernannten Personen und das Unternehmen verpflichten sich, HFSTH und den HFSTH-Vertretern alle Anfragen schriftlich per Brief oder Fax zu übermitteln, und HFSTH wird solche Anfragen nur berücksichtigen, wenn sie von allen Eigentümern oder dem Verwaltungsagenten unterzeichnet sind.

8.2 Die Eigentümer erkennen an, dass HFSTH an behördliche und andere Verpflichtungen gemäß den Gesetzen und Vorschriften der Gerichtsbarkeit, in der die Dienstleistungen erbracht werden, und der Gerichtsbarkeit der Gründung/Gründung des Unternehmens gebunden ist, und stimmen zu, dass alle Maßnahmen von HFSTH oder den HFSTH-Agenten ergriffen werden solche Gesetze oder Vorschriften einzuhalten, verletzt nicht die Pflichten der HFSTH.  aus dieser Vereinbarung.

8.3 In keinem Fall sind HFSTH und die HFSTH-Beauftragten verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die sie für rechtswidrig oder unangemessen halten oder die dazu führen können, dass HFSTH oder einer der HFSTH-Vertreter eine persönliche Haftung übernimmt, und die Eigentümer, die von den Eigentümern ernannten Eigentümer und die Das Unternehmen stimmt zu, dass HFSTH ihm gegenüber nicht haftbar ist, wenn es sich weigert, solche Maßnahmen zu ergreifen.

8.4 Soweit dies nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässig ist oder wenn die HFSTH oder die HFSTH-Beauftragten Anweisungen anfordern und die HFSTH keine Anweisungen innerhalb von 30 Tagen erhalten hat oder wenn die Dringlichkeit der Angelegenheit ein Handeln innerhalb einer kürzeren Frist erfordert, die in der Anfrage angegeben ist, wird die HFSTH oder die HFSTH darf: -Beamte unverzüglich und ohne Haftung gegenüber dem Eigentümer, den von den Eigentümern beauftragten Personen oder der Gesellschaft in einer bestimmten Angelegenheit keine weiteren Maßnahmen ergreifen; oder überhaupt keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf das Unternehmen und/oder die Eigentümer und/oder die von den Eigentümern ernannten Personen ergreifen; oder andere Maßnahmen ergreifen, die sie nach eigenem Ermessen für angemessen halten oder die sie von ihrem Rechtsbeistand leiten lassen.

Und

Die Eigentümer stimmen unwiderruflich zu und stimmen zu, dass das Unternehmen ein Unternehmen ist und die HFSTH-Beamten Direktoren oder Manager dieses Unternehmens sind oder das Unternehmen eine Personengesellschaft ist und die HFSTH-Beamten Mitglieder oder Manager dieser Partnerschaft sind oder das Unternehmen ein Trust und die HFSTH ist Amtsträger sind Treuhänder oder Beschützer dieses Trusts,

HFSTH oder die ATRIUM-Vertreter können ohne weitere Benachrichtigung der Eigentümer die Schritte unternehmen, die sie nach eigenem Ermessen für angemessen halten, was unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden die Annullierung, Auflösung oder Liquidation des Unternehmens einschließt; oder ein Entzug aller oder einiger der HFSTH-Wirkstoffe; oder die Übertragung aller oder eines Teils der Aktien, des Kapitals oder der Beteiligung der Gesellschaft im Namen der Eigentümer; oder die Ernennung der Eigentümer zu Direktoren, leitenden Angestellten, Treuhändern oder Beschützern des Unternehmens; oder andere Maßnahmen ergreifen, die sie nach eigenem Ermessen für angemessen halten oder die sie von ihrem Rechtsbeistand leiten lassen.

9. Zahlung von Gebühren

9.1 Das Eigentum an einem Unternehmen geht nicht auf die Eigentümer über, bis die vollständige Zahlung bei HFSTH eingegangen ist, es werden keine Rückerstattungen gewährt, nachdem eine Bestellung bearbeitet wurde, und es werden keine Rückerstattungen vorgenommen, wenn HFSTH die Erbringung von Dienstleistungen einstellt.

9.2 HFSTH erbringt keine Dienstleistungen, es sei denn, HFSTH hat alle ihr zustehenden Gebühren und Auszahlungen vollständig und im Voraus in Bezug auf das Unternehmen oder die Erbringung der Dienstleistungen erhalten.

9.3 Die Eigentümer ermächtigen HFSTH hiermit unwiderruflich, Gelder aus Geldern abzuheben, die von ihr im Namen der Eigentümer und/oder des Unternehmens oder auf einem von ihr verwalteten Konto gehalten werden, um alle Gebühren und Ausgaben zu begleichen, die an oder von HFSTH oder dem Unternehmen zu zahlen sind.

9.4 Sollte HFSTH die Erbringung von Dienstleistungen einstellen oder sollten die Eigentümer HFSTH mitteilen, dass sie kein Geschäft mehr benötigen, erstatten das Unternehmen oder die Eigentümer HFSTH alle angefallenen Gebühren oder Kosten und zahlen die Gebühren von HFSTH in Bezug auf die Kündigung, Auflösung, Liquidation oder Übertragung des Unternehmens oder anderweitig, um HFSTH bereitzustellen oder HFSTH-Führungskräfte zu ersetzen.

9.5 Die Gebühren sind in der Gebührenordnung der HFSTH angegeben, die von Zeit zu Zeit veröffentlicht oder mit dem Eigentümer vereinbart wird. Jegliche Änderungen werden von Zeit zu Zeit auf der Website von HFSTH veröffentlicht oder dem Eigentümer mitgeteilt.

9.6 Wenn Gebühren für Dienstleistungen länger als 60 Tage nicht gezahlt werden, können HFSTH und die ATRIUM-Beauftragten nach eigenem Ermessen die Dienstleistungen sofort kündigen und/oder Zahlungen direkt aus dem Vermögen des Unternehmens und/oder der Eigentümer erhalten, und unter solchen Umständen HFSTH behält sich das Recht vor:  das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne weitere Verpflichtung als gekündigt zu behandeln und gemäß Ziffer 8.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu handeln.

9.7 Sofern nicht anders schriftlich mit den Eigentümern vereinbart, zahlt HFSTH keine Zinsen auf Gelder, die von HFSTH zugunsten des Unternehmens und/oder der Eigentümer und/oder der von den Eigentümern beauftragten Personen gehalten werden.

9.8 HFSTH und seine verbundenen Unternehmen sowie ihre leitenden Angestellten, Vertreter und Mitarbeiter sind berechtigt, an sie gezahlte oder zu zahlende Provisionen oder Gebühren einzubehalten, ungeachtet dessen, dass diese Provisionen oder Gebühren eine direkte oder indirekte Folge von HFSTH oder den HFSTH-Agenten sind, die handeln im Namen der Eigentümer und/oder der von den Eigentümern beauftragten Eigentümer zu zahlen.

9.9 Für den Fall, dass der Eigentümer HFSTH auffordert, die Geschäftsführung des Unternehmens an einen anderen Vertreter oder Unternehmensdienstleister zu übertragen, wird HFSTH das Unternehmen nicht übertragen, bis alle ausstehenden Gebühren (einschließlich Regierungsgebühren, Zölle, Steuern und andere Entnahmen Dritter zusammen mit Berufs- und Transferhonorar der HFSTH) sind vollständig bezahlt.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1 HFSTH und die ATRIUM-Agenten vereinbaren, dass die Eigentümer, die von den Eigentümern oder dem Unternehmen ernannten Personen, wenn sie ihnen vertrauliche Informationen zur Verfügung stellen, alle angemessenen Anstrengungen unternehmen werden, um diese vertraulich zu behandeln.

10.2 HFSTH und die HFSTH-Agenten erfassen personenbezogene Daten und personenbezogene Daten, wenn die Eigentümer, die von den Eigentümern und dem Unternehmen ernannten Personen mit ihnen kommunizieren und diese personenbezogenen Daten und Informationen verwenden, um die Bereitstellung der Dienste zu erleichtern, und von Zeit zu Zeit Informationen, Referenzen Hinweise, Richtlinien, Ratschläge und für die Vermarktung solcher Produkte und anderer Dienstleistungen  und andere Informationen bereitzustellen, die HFSTH Ihnen von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellen kann.  Die HFSTH schützt personenbezogene Daten und personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verwendung oder Offenlegung. Außer wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlaubt, werden die gesammelten personenbezogenen Daten und personenbezogenen Daten nur für diese Zwecke verwendet und niemals außerhalb der hfSTH verkauft, verliehen, vermietet oder anderweitig verteilt. Die Eigentümer und die von den Eigentümern ernannten Personen akzeptieren, dass dies bedeuten kann, dass personenbezogene Daten und personenbezogene Daten in Länder übertragen werden können, die keinen angemessenen Datenschutz in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr bieten.

10.3 Die HFSTH und die HFSTH-Agenten behalten sich das Recht vor, die Vertraulichkeits- und Datenschutzverpflichtungen in den Ziffern 10.1 und 10.2 als nicht anwendbar zu behandeln und vertrauliche Informationen, personenbezogene Daten und personenbezogene Daten offenzulegen, wenn sie gesetzlich dazu verpflichtet oder dazu verpflichtet sind durch Dritte im Auftrag von HFSTH oder HFSTH an -Agenten, die Dienstleistungen erbringen können, oder wenn HFSTH nicht in der Lage war, die Anweisungen der Eigentümer oder Direktoren einzuholen. scheint im besten Interesse der Eigentümer und/oder der von den Eigentümern und/oder dem Unternehmen beauftragten Personen zu sein, solche vertraulichen Informationen, personenbezogenen Informationen oder personenbezogenen Daten bereitzustellen.

10.4 Unbeschadet der vorgenannten Geheimhaltungspflicht behalten sich HFSTH und die HFSTH-Agenten das Recht vor, im Namen anderer Kunden (einschließlich Konkurrenten des Unternehmens, der Eigentümer oder der von den Eigentümern ernannten Eigentümer) zu handeln.

10.5 Alle Berichte, Briefe, Informationen oder Ratschläge, die HFSTH oder den HFSTH-Vertretern an die Eigentümer, die von den Eigentümern ernannten Eigentümer oder das Unternehmen gegeben werden, werden vertraulich ausschließlich zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen und unter der Bedingung bereitgestellt, dass sie verpflichten sich, dieselben oder andere vertrauliche Informationen bereitzustellen, die von der HFSTH oder dem bereitgestellt werden  HFSTH-Agenten  ohne vorherige schriftliche Zustimmung der HFSTH nicht weitergegeben werden.

10.6 Ungeachtet der Bestimmungen dieser Vereinbarung sind HFSTH und die HFSTH-Mitarbeiter berechtigt und unwiderruflich berechtigt, jegliche Korrespondenz, Briefe, Faxe oder andere Mitteilungen, die das Unternehmen und/oder das Unternehmen im Namen des Unternehmens erhalten, zu öffnen, zu lesen und zu kopieren Eigentümer oder die von den Eigentümern benannten Personen.

11. Sorgfaltspflicht

11.1 Bevor der Agent die Erbringung von Dienstleistungen anfordert, muss der Agent die folgenden Due-Diligence-Informationen über den Kunden und alle natürlichen und juristischen Personen einholen, die direkt am Unternehmen als Aktionäre, Direktoren, Kontounterzeichner, Immobilienanwälte oder in einer anderen ähnlichen Funktion beteiligt sind , sofern dem Auftragnehmer solche natürlichen oder juristischen Personen nicht bereits bekannt sind:

Eine Fotokopie des aktuellen Reisepasses, die von einem Notar, Rechtsanwalt, Anwalt, Konsularbeamten, Bankbeamten oder einer anderen Person mit ähnlichem offiziellen Rang als echte Kopie beglaubigt wurde. Diese Fotokopie muss den Unterschriftsbogen des Passinhabers enthalten und in einer solchen Qualität gefertigt sein, dass das Gesicht des Passinhabers deutlich erkennbar ist. Nach Ablauf dieses Passes erhält der Vermittler eine ähnliche Kopie des neuen und aktuellen Passes.

11.2 Bevor der Agent Dienstleistungen erbringt, muss der Agent dem Agenten ein Auftragsformular und einen vollständigen Satz gewöhnlicher Kopien der Due-Diligence-Informationen wie oben beschrieben zur Verfügung stellen, wobei diese Kopien mit allen anderen Kommunikationsmitteln als Fax an den Agenten gesendet werden. Auf ausdrücklichen Wunsch des Agenten stellt der Agent dem Agenten zusätzliche Einzelheiten über den Hintergrund und die Aktivitäten des Kunden zur Verfügung.

11.3 Neben den Sorgfaltspflichtinformationen hat der Auftragnehmer die Kontaktdaten des Kunden, einschließlich Wohn- und Postanschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse, stets aktuell zu führen.

11.4 Handelt es sich beim Auftraggeber um eine Kapitalgesellschaft oder eine Gruppe verbundener Unternehmen (eB verbunden durch Beteiligungen), erhält der Auftragnehmer die Sorgfaltspflichtinformationen zu allen natürlichen Personen, die Endbegünstigte einer solchen Gruppe verbundener Unternehmen sind. Diese Bedingung gilt nicht, wenn es sich bei einem solchen Firmenkunden um eine Aktiengesellschaft handelt.

11.5 Der Vermittler bewahrt die Sorgfaltspflichtinformationen mindestens fünf Jahre ab dem Datum auf, an dem die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermittler und dem Kunden endet.

11.6 Sollte der Agent zu irgendeinem Zeitpunkt gesetzlich verpflichtet sein, die Original-Due-Diligence-Informationen zu besitzen, muss der Agent alle vom Agenten angeforderten Dokumente innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt einer solchen Anfrage bereitstellen. Der Vermittler bestätigt hiermit, dass keine Hindernisse oder Beschränkungen, insbesondere durch Geheimhaltungsbestimmungen, der Herausgabe solcher Unterlagen durch den Agenten an den Agenten entgegenstehen.

11.7 Der Agent darf keine der Dienstleistungen an Dritte erbringen, obwohl er weiß, dass sie für den späteren Weiterverkauf bestimmt sind, ohne diesen Dritten die gleichen Sorgfaltspflichten wie oben angegeben aufzuerlegen.

11.8 Bevor der Agent dem Agenten Dienstleistungen erbringt, stellt der Agent dem Agenten die Original-Due-Diligence-Informationen über den Agenten selbst zur Verfügung. Solche Due-Diligence-Informationen werden nur einmal zu Beginn der Geschäftsbeziehung zwischen dem Agenten und dem Agenten bereitgestellt und danach nur von Zeit zu Zeit aktualisiert, um wesentliche Änderungen in der Organisation des Agenten widerzuspiegeln.

11.9 Weitere zugehörige Informationen finden Sie in der separaten Mitteilung auf dieser Website, nämlich „AML-Richtlinie und KYC-Anforderungen „Know Your Client““.

12. Maßnahmen zum Schutz des Unternehmens

Wenn HFSTH – HFSTH Führungskräfte stellt, sind HFSTH und die Führungskräfte von HFSTH berechtigt, alle Schritte zu unternehmen, die sie nach eigenem Ermessen für angemessen halten, um die Interessen und/oder Vermögenswerte des Unternehmens zu schützen und im Interesse und auf Kosten des Unternehmens professionellen Rat einzuholen , die HFSTH oder die HFSTH halten Beamte für erforderlich.

 

13. Einstellung von Dienstleistungen

13.1 Die HFSTH und die Mitarbeiter der HFSTH sind berechtigt, die Erbringung der Dienstleistungen fristlos einzustellen, wenn:

13.1.1 Die Eigentümer oder die von den Eigentümern beauftragten Personen halten sich nicht an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

13.1.2 HFSTH oder die leitenden Angestellten von HFSTH werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Unternehmen für Aktivitäten verwendet wird, die nicht in dem Antragsformular aufgeführt sind, das HFSTH von den Eigentümern zur Verfügung gestellt wurde, oder wie später von HFSTH schriftlich mitgeteilt und akzeptiert wurde.

13.1.3 Im Falle des Todes eines der Eigentümer oder einer von den Eigentümern ernannten Person werden die Eigentümer der HFSTH nicht innerhalb einer angemessenen Frist den Namen eines geeigneten Vertreters mitteilen.

13.1.4 Im Falle des Todes eines Eigentümers, einschließlich des Todes einer dieser Personen im Falle von gemeinsamen Personen, die als Eigentümer agieren, treffen die Eigentümer keine Vorkehrungen für die Verfügung über die Angelegenheiten und das Eigentum der Gesellschaft .

13.1.5 Wenn HFSTH dem HFSTH-Beauftragten zur Verfügung stellt, einer der HFSTH-Beauftragten zurücktritt oder falls Gerichtsverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet werden (einschließlich einstweiliger Verfügungen oder Ermittlungen).

13.2 Unter allen in Klausel 12.1 oben beschriebenen Umständen behält sich HFSTH das Recht vor, gemäß Klausel 8.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genehmigte Maßnahmen zu ergreifen, und behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als automatisch und unverbindlich von HFSTH zu behandeln.

13.3 HFSTH kann nach eigenem Ermessen die Erbringung von Dienstleistungen einstellen, wenn sie die Eigentümer oder den Geschäftsführer 30 Tage im Voraus über ihre Absicht informiert.

13.4 Das Unternehmen, die Eigentümer und die von den Eigentümern ernannten Personen erkennen an, dass HFSTH und die HFSTH-Agenten möglicherweise weiterhin regulatorische/treuhänderische Verpflichtungen nach geltendem Recht haben. Dementsprechend wird unbeschadet der Rechte der HFSTH und der HFSTH-Beauftragten vereinbart, dass ATRIUM und die HFSTH-Beauftragten berechtigt (aber nicht verpflichtet) sind, weiterhin Dienstleistungen zur Erfüllung dieser Aufgaben zu erbringen, und dass HFSTH berechtigt ist, für die Erfüllung dieser Aufgaben Gebühren zu erheben Aufgaben zum jeweils gültigen Tarif.

14. Auslegung

Durch das Anbieten und Bereitstellen des Unternehmens und/oder der Dienstleistungen befürworten HFSTH und die HFSTH-Vertreter in keiner Weise, noch ist dies als Sanktionierung oder Befürwortung auszulegen.

oder direkt oder indirekt die Begehung einer rechtswidrigen Handlung oder Unterlassung durch eine natürliche oder juristische Person in einer Gerichtsbarkeit oder die Nutzung des Unternehmens oder der Dienste für illegale oder betrügerische Zwecke tolerieren.

15. Hinweis

Jede Mitteilung, die persönlich von den Eigentümern, den von den Eigentümern ernannten Personen, dem Unternehmen, dem Geschäftsführer, der HFSTH oder den HFSTH-Vertretern erfolgt, gilt als zum Zeitpunkt der Lieferung erfolgt; per Brief im Vereinigten Königreich versandt werden, gelten 3 Tage nach Versand als zugestellt; per Kurier versandt, gelten 5 Tage nach Versand als zugestellt,  Per Luftpost versandte Briefe gelten 8 Tage nach Absendung als zugegangen; per Post außerhalb der Isle of Man gelten 15 Tage nach Versand als aufgegeben oder per Fax gesendet.

16. Verschiedenes

16.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen in Bezug auf diesen Gegenstand.

16.2 Keine Ausübung oder Nichtausübung oder Verzögerung bei der Ausübung von Rechten oder Rechtsmitteln, die einer der Parteien gemäß oder im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung stehen, stellt einen Verzicht dieser Partei auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar.

17. Gesetz

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen von Nordirland und den Gesetzen von Nordirland und den Eigentümern und den von den Eigentümern ernannten Eigentümern und stellen gegebenenfalls sicher, dass sich das Unternehmen unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Nordirland unterwirft Irland, England oder jede andere Jurisdiktion.

Verantwortung

Die HFSTH ist sich seit jeher ihrer Verantwortung gegenüber den eigenen Mitarbeitern, Kunden und Kollegen bewusst. Diese Verantwortung erstreckt sich auf internationale Regulierungsbehörden, die Aktionäre der Gruppe und die breitere Gemeinschaft, insbesondere auf die Umwelt.

Wir sind ein professionell geführtes, verantwortungsbewusstes und ethisches Unternehmen, das entschlossen ist, weithin anerkannt zu werden für seine „Excellence in Global Corporate Services“, die Fähigkeiten der multidisziplinären und mehrsprachigen Fachleute, mit denen wir zusammenarbeiten, und die Ernsthaftigkeit, mit der sich jeder von uns dessen bewusst ist und nimmt unsere unternehmerische Verantwortung wahr.

Die HFSTH ist stolz auf die Rolle, die wir als einer der führenden Treuhänder bei der globalen Bereitstellung von Unternehmensdienstleistungen für die internationale Gemeinschaft spielen, und als Teil dieser Rolle erkennen wir unsere besondere Verantwortung an, die Anliegen anderer zu verstehen.

Unser Ziel mit dieser Website ist es, Informationen bereitzustellen und zu zeigen, dass die Gruppe sowohl eine verantwortungsbewusste Geschäftseinheit als auch ein verantwortungsbewusster globaler Anbieter professioneller Dienstleistungen ist.

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